Verbraucher haben grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei Gutscheinen für Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn der Gutschein für eine Freizeitdienstleistung bestimmt ist.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht.